Ausgehend vom Leitbild des Lebenshauses steht im Mittelpunkt das Wohl eines jeden Einzelnen innerhalb einer jeweils freiwillig gewählten lebendigen Gemeinschaft (Bezugsgruppe) mit der konkreten Vorstellung von Pflege in der Einrichtung. Für unser Verständnis von Pflege bedeutet dies:
· Als Mitarbeiter in der Pflege verstehen wir uns als kompetente und erfahrene Pflegeexperten in den Bereichen der Betreuung, Grundpflege und Behandlungspflege hinfälliger, kranker und pflegebedürftiger Menschen.
· Wir gehen davon aus, dass der hinfällige, kranke und pflegebedürftige Mensch nicht am „Ende seines Lebens“ angelangt ist, sondern sich in einer besonders schweren Phase seines Lebens befindet. Dabei bleibt die Zukunft für ihn grundsätzlich offen. Dass er diese Perspektive gewinnt und behält, dabei wollen wir ihn durch unsere Zuwendung unterstützen.
· Wir gehen davon aus, dass Hilfebedürftigkeit, Krankheit und Alter nicht zugleich Hilflosigkeit bedeuten. Neue oder andere Qualitäten des täglichen Lebens können in den Lebensmittelpunkt des Betreuten rücken bzw. gerückt werden.
· Unsere praktische, theoretische und konzeptionelle Pflegetätigkeit wurzelt in der Pflegephilosophie von Liane Juchli. Ergänzt wird diese Orientierung durch die Weiterentwicklung ihres Ansatzes zum Konzept der AEDL (Aktivitäten und Erfahrungen des Lebens) wie sie nach der Zusammenstellung von Krohwinkel zur Grundlage der Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes geworden sind.
Prägend ist die Vorstellung dass jeweils alles für einen Hilfe suchenden bzw. hilfebedürftigen Bewohner getan werden soll, was dieser selbst zu seinem Wohl tun oder unterlassen würde, wenn er die Kraft und das Wissen dazu hätte. Hierbei ergänzen sich die Angebote und Tätigkeiten von Pflege und Betreuung (Begleitender Dienst).
Zur Konkretisierung der Vorstellung auf der Handlungsebene wird das theoretische Konzept der AEDL (Aktivitäten und Erfahrungen des Lebens) dann hinzu gezogen, wenn es für die Bewältigung der praktischen Aufgabe hilfreich ist. Insbesondere werden alle Vorgaben des Rahmenvertrages für die stationäre Pflege in Niedersachsen erfüllt und umgesetzt.
Handlungsleitend ist ein ganzheitliches Verständnis von Bezugspflege. Insbesondere bei der Betreuung und Pflege verwirrter bzw. dementer Bewohnerinnen und Bewohner arbeiten wir nach den Grundsätzen der Validation. Dabei lehnen wir mit Ausnahme einer strengen ärztlichen Indikation bei entsprechenden nachweislich diagnostizierten Krankheitsbildern die Gabe von Psychopharmaka grundsätzlich ab. Stattdessen setzen wir auf die Organisation einer beschützenden und orientierenden Umgebung (Milieu – Therapie), intensiver persönlicher Zuwendung, der Vermittlung von Spaß, Freude, und individueller Anregung auf allen verfügbaren Kanälen der Kommunikation: Sehen (visuell), Hören (auditiv), Riechen (olfaktorisch), Schmecken (gustatorisch), Fühlen (sensitiv)und Tasten (haptisch), dass beinhaltet die musischen und körperlichen Erfahrungen (Musik, Kunst, Gestalten, Malen, Werken, Kochen, Bewegen etc.).